BAG Mitglied werden
Ordentliches Mitglied der BAG können Sie werden, wenn Sie Ärztin/Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie sind und eine stationäre oder teilstationäre Abteilung/Klinik für Psychiatrie/Psychotherapie/Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters leiten.
Außerordentliches Mitglied (ohne Stimmrecht und mit halbem Jahresbeitrag) können Einzelpersonen und Verbände werden, die an der Förderung der Vereinsziele interessiert sind.
Über die Aufnahme entscheidet jeweils der Vorstand.